Kosten

Erstgespräch (50 Minuten):                             
Einzeltherapie (50 Minuten):                 
Paar-/Familientherapie (90 Minuten):  

Die Bezahlung des Honorars erfolgt in bar am Ende der Sitzung.


Kostenzuschuss durch die Krankenversicherung

Ihre Krankenversicherung gewährt nur dann einen Zuschuss pro Therapieeinheit, wenn eine ,,krankheitswertige Beeinträchtigung" nach dem ICD-10 (,,Internationale Klassifikation psychischer Störungen" der WHO) vorliegt.
Für die Zusage des Kostenzuschusses ist  folgendes erforderlich:
  • Eine ärztliche Bestätigung: diese bekommen Sie von Ihrem Hausarzt oder einem anderen Arzt Ihres Vertrauens. Es ist nicht notwendig, schon beim ersten Mal diese Bestätigung mitzubringen.
  • Ein von mir ausgefüllter ,,Antrag auf Kostenzuschuss" für Ihre Krankenkasse.
  • Der/die PsychotherapeutIn muss in die Liste der gesetzlich anerkannten PsychotherapeutInnen beim Bundesministerium für Gesundheit eingetragen sein.

Der Antrag muss bis zur 10. Stunde eingereicht werden. Nach der Bewilligung durch die Kasse reichen Sie die Honorarnoten, die Sie von mir bekommen, ein und erhalten im nachhinein den Zuschuss rückerstattet.


Selbstzahler

Sollten Sie sich entschließen, die Kosten zur Gänze privat zu tragen, haben Sie den Vorteil der höchstmöglichen Anonymität.


Studenten-/Sozialtarife:

Bei  nachweislich sehr geringem Einkommen biete ich auch ein Kontingent an Plätzen zu einem reduzierten Honorar an. Über Verfügbarkeit und Tarife informiere ich Sie gerne persönlich.








 Praxis für Psychotherapie
                        Michaela Schenkermayer
Man weiß nie,
was daraus  wird,
wenn die Dinge verändert werden.
Aber weiß man, was daraus wird,
wenn sie nicht verändert werden?

(Elias Canetti)
 
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